Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro-Rosenberger Software GmbH, Spessartweg 4, 63825 Blankenbach

und

Norbert Rosenberger Spessartweg 1 &3825 Blankenbach

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Angebote, Auftragsbestätigung:

2.1

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung begonnen haben.

2.2

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.

2.3

Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung, insbesondere durch Bauserienwechsel oder Änderung der technischen Spezifikationen, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.

3. Preise:

3.1

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sind wir berechtigt, unsere zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.

3.2

Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle.

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4

Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils gültigen Preislisten.

Nebenkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw. werden ebenfalls zu unseren gültigen Preislisten zusätzlich abgerechnet.

Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet.


4. Lieferung:

4.1

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

4.2

Kommen wir mit der Lieferung in Verzug und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung mit Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

4.3

Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten.

4.4

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

4.5

Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

4.6

Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.


4.7

Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die Sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim Kunden.

In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.

In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über.

Das gilt auch im Falle des Annahmeverzuges.

Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten.


5. Zahlungen:

5.1

Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.

Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Dikontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

5.2

Ersatzteile und Reparaturen werden gegen Nettokasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.


5.3

Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.4

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, die rückständige Zahlung mit mindestens 10,5 % über dem Basiszins der Europäischen Währungsunion zu verzinsen. Die Zinsen sind sofort fällig. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen und vom Kunden zu verlangen.


6. Eigentumsvorbehalt:

6.1

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, wenn und sobald ihr Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber hiermit an uns ab. Das gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

6.2

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten.


7. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

7.1

Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.2

Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Wir werden von unserer Lieferverpflichtung erst frei, wenn wir nachweisen, beim Lieferanten die Sache auch tatsächlich bestellt zu haben.

7.3

Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:

7.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.

7.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

7.3.3 Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

7.3.4 Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).

7.3.5 Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.


8. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten:

Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

8.1

Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.

Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

8.2

Kostenvoranschlag:

Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

8.3

Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 EUR um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 EUR nicht mehr als 15% erhöhen.


9. Abnahme:

9.1 Abnahme:

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wir werden dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.

Bei Abnahmeverzug können wir Aufbewahrungsgebühren von 2,50 EUR pro Tag und Geräteeinheit berechnen.

9.2

Abnahmeprüfung:

Der Kunde wird unverzüglich nach Abschluß der Installation durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

9.3

Abnahmeerkärung:

Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.

9.4

Abnahmefiktion:

9.4.1 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluß der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat er in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

9.4.2 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, daß der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, daß der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

9.5

Mängelbeseitigung:

Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.


10. Gewährleistung:

10.1

Wir leisten Gewähr für die Dauer von 12 Monaten; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

10.1.2

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

Innerhalb dieser Frist beheben wir kostenlos Mängel, die der Kunde in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat und die bei Gefahrübergang vorhanden waren.

10.1.3

Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

10.1.4

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.1.5

Gegenüber dem Kunden gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.1.6

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10.1.7

Garantien im Rechtssinne werden von uns nicht gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10.1.8

Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes.

10.1.9

In allen Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, zu ersetzen.


10.1.10

Schlagen zwei Nachbesserungsversuche (bei Softwarelieferung drei Nachbesserungsversuche) pro Mangel fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.2

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.

Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

10.3

Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw. . Sie bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

10.4

Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind oder das die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn die Daten der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind.

Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.

10.5

Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Ist der Kunde Kaufmann, trägt er die Kosten der An- und Abfahrt sowie der Verpackung. Kann die Reparatur in unseren Räumen erfolgen und ist der Kunde Kaufmann, hat er die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an uns einzusenden.

Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, daß der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.

Der Kunde trägt auf jeden Fall die Kosten der Reparatur – auch bei vertragsgemäßer Benutzung-, wenn die Sache ins Ausland verbracht wird.


10.6

Vom Kunden beigestellte oder vorgeschriebene Ware:

Schreibt uns der Kunde vor, welche Ware von Dritten wir zu verwenden haben, haften wir nicht für Mängel dieser Ware. Unsere Eingangsprüfung beschränkt sich auf die optische Eingangskontrolle; eine Funktionskontrolle wird nicht durchgeführt.

Wird Ware vom Kunden beigestellt, haften wir auch insoweit nicht für Mängel dieser Ware. Auch hier beschränkt sich unsere Überprüfung auf die optische Eingangskontrolle. Eine Funktionskontrolle findet nicht statt.


11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen:

11.1

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:

Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;

Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.

11.2

Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist er zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

11.3

Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

11.4

Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5

Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).

Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, daß die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.

Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.

11.6

Beschaffungsrisiko

Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunde geschlossen worden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.

11.7

Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.


12. Aufrechnung / Zurückbehaltung:

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist.


13. Abtretungsverbot:

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar.


14. Besonderheiten für das Abrechnungsmodell nach Nutzungszeiten

14.1

Bei diesem Abrechnungsmodell zahlt der Kunde nur die in der aktuellen Preisliste aufgeführte Installationspauschale und sodann die in der Bestellung aufgeführten Beträge für die Nutzungszeiten.

Nutzung der Software wird nach Stunden, Schulung und Hotline nach ¼-Stunden abgerechnet. Ergibt sich am Monatsende ein Rest von Bruchteilen dieser Einheiten, werden diese jeweils auf eine Stunde bzw. ¼ aufgerundet.

Die Installation erfolgt durch Übersendung des installationsfähigen Programmes auf einem Datenträger durch uns.

Nach ordnungsgemäßer Installation meldet sich die für den Kunden erstellte Softwareversion bei unserem Zentralrechner an und erhält die Freigabe (Key).

14.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Installation der Software auf seinem Rechner zu verändern, insbesondere für die Einstellungen, die die Datenfernübertragung zu unserem Zentralrechner betreffen.

14.3

Die Nutzungszeiten durch den Kunden werden sowohl auf dem Rechner des Kunden als auch auf unserem Zentralrechner identisch erfasst.

Bestehen Abweichungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die Nutzung des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, uns auf schriftliche Aufforderung innerhalb von zwei Werktagen Zugang zu seinen Geschäftsräumen und zu seinem Rechner zu verschaffen, damit wir die Nutzungszeiten überprüfen können.

14.4

Die vom Kunden zu zahlenden Leistungen werden jeweils zum Monatsende abgerechnet. Das gilt nicht für die Installationspauschale. Die ist sofort nach Übersendung des Datenträgers fällig. Die im jeweiligen Monat durch uns erbrachten Leistungen, wie z. B. Nutzung der Software, Schulung und Hotline, werden durch uns jeweils unter Übersendung einer genauen Aufstellung der vom Kunden in Anspruch genommenen Zeiten unter Unterscheidung nach den Leistungsarten (Softwarenutzung, Schulung, Hotline) abgerechnet. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vertraglich geschuldeten Leistungen zurück zu behalten, das heißt den Zugang des Kunden auf unserem Zentralrechner und damit die Nutzung der Software zu sperren.

14.5

Laufzeit des Vertrages, Kündigung

Dieser Vertrag läuft unbegrenzt. Er kann von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle der Kündigung hat der Kunde unsere Software zu löschen und die Löschung uns gegenüber schriftlich zu versichern.

Alternativ können wir verlangen, dass der Kunde uns per DFÜ die Möglichkeit gibt, die Software selbst zu löschen.

14.6

Gewährleistung:

Wir leisten Gewähr, dass das Programm für den Kunden 99 % der Zeit, bezogen auf 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche, insgesamt bezogen auf ein Jahr, zur Verfügung steht.

Wir leisten keine Gewähr dafür, dass der Zugriff den Kunden nicht möglich ist durch Ausfall seiner Datenfernübertragung bzw. der dazu von ihm benutzten Dienstleister.

Die vorstehend genannte Verfügungszeit kann sich weiter dadurch reduzieren, dass die von uns in Anspruch genommenen Dienstleister Wartungsarbeiten durchführen oder unverschuldet Unterbrechungen eintreten. Auch dafür übernehmen wir keine Gewähr.

Wir werden gegebenenfalls erforderliche Wartungsarbeiten, die die Nutzung der Software durch den Kunden einschränkt, wenn irgend möglich außerhalb der werktäglichen üblichen Arbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchführen.

14.7

Tritt ein Mangel in der Software oder der Freischaltung durch unseren Zentralrechner auf, werden wir diesen Mangel zunächst nachbessern.

Dazu haben wir pro Mangel mindestens drei Nachbesserungsversuche zur Verfügung.

Schlagen diese drei Nachbesserungsversuche fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder ein etwa vereinbartes laufendes Entgelt (Nutzungspauschale) solange anteilig zu mindern, bis der Mangel behoben ist.

14.8

Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Gewährleistung.


15. Urheberrechte

Ist Gegenstand unserer Leistung die Überlassung von Software, gelten folgende Bestimmungen:

15.1

Sämtliche Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder ähnliche verbleiben ausschließlich bei uns bzw. unseren Lieferanten.

Ist nichts vereinbart, erhält der Kunde lediglich das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht.

15.2

Ist Gegenstand der Überlassung Fremdsoftware, gelten die vom Hersteller festgelegten Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, sich darüber zu informieren und diese einzuhalten.

15.3

Die vorstehend beschriebenen Rechte erstrecken sich auf die eigenen Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme, Druckvorlagen, Präsentations-CDs, anderweitige Datenträger usw.

15.4

Wir stellen den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer evtl. Verletzung von Schutzrechten durch gemäß diesen Bedingungen geliefert oder lizensierte Leistungen geltend gemacht werden und werden dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzsbeträge ersetzen, wenn wir von dem Kunden unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen von dem Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt und wir die endgültige Entscheidung treffen, ob der Anspruch der abgewertet oder verglichen wird.

15.5

Der Kunde wird auf allen vollständigen und teilweisen Kopien der vertragsgegenständlichen Leistung die Urheberrechts-Vermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.

15.6

Wir können auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf uns hinweisen.

15.7

Der Kunde ist damit einverstanden, von uns als Referenzkunde benannt zu werden.


16. Geheimhaltung

16.1

Der Kunde hat sämtliche Informationen über die überlassene Software und dazugehörige Unterlagen geheimzuhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter des Kunden sind, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu gehalten sind, zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, sofern sie mit der Software und dazugehörigen Unterlagen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die mitgeteilten Informationen nicht selbst zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen zur Erlangung gewerblicher Schutzrechte vorzunehmen.

16.2

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der dem Kunden mitgeteilten Informationen entfällt, wenn diese dem Kunden vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Kunden bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende unbefristet.

16.3

Die Vertragsparteien haben die Unterlagen, die sie jeweils vom anderen Vertragspartner erhalten haben, nach Vertragsende unverzüglich zu vernichten, wenn die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt noch geheim sind und die Vernichtung sich wechselseitig schriftlich unverzüglich mitzuteilen.

16.4

Vertragsstrafe:

Der Kunde verspricht uns für jeden Fall des Verstoßes gegen die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe unter Ausschluß der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs von 50.000,00 EUR.

17

Mathematisch-statistische Verfahren

Der Kunde willigt ein, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die accumio finance services GmbH (afs) übermittelt und Auskünfte über ihn von der afs eingeholt werden. Die afs führt Bonitätsauskünfte auch auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren (Scoring) durch. In die Berechnung der auf diese Weise zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses ermittelten Wahrscheinlichkeitswertes für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten können Anschriftendaten einfließen.

Weiterhin willige der Kunde ein, dass afs Daten zu seiner Person bei der Telekom Deutschland GmbH abfragen darf, um die Richtigkeit seiner Angaben und seiner Bonität überprüfen zu können. Überdies können an afs seine personenbezogene Daten betreffend nicht vertragsgemäßen Verhaltens unsererseits (z. B. unberechtigter Zahlungsverzug) übermittelt werden, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist


18. Allgemeines

18.1

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.

18.2

Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

18.3

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von uns.

18.4

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von uns der Sitz von uns oder der Sitz des Kunden.

18.5

Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren vom 11.04.1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.





Stand: 01.04.2010